Praxistipps für den Wertpapierhandel
Steuern (II) Abgeltungssteuer in der Praxis
Die Abgeltungssteuer wird von der depotführenden Bank automatisch berechnet und abgeführt, sodass für die meisten Privatanleger keine gesonderte Steuererklärung nötig ist.
Kernpunkte
- —Der Steuersatz setzt sich aus einem festen Prozentsatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zusammen.
- —Die Bank verrechnet Gewinne und Verluste innerhalb eines Depots automatisch im laufenden Kalenderjahr (Verlustverrechnungstopf).
- —Bei mehreren Depots bei verschiedenen Banken kann eine übergreifende Verlustverrechnung eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll machen.
- —Ein Antrag auf Günstigerprüfung kann sich lohnen, wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt.
- —Steuerbescheinigungen der Bank dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sollten aufbewahrt werden.
Abgeltungssteuer
Eine Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland, die die depotführende Bank direkt an der Quelle einbehält und abführt.