Praxistipps für den Wertpapierhandel
Steuern (I) Wertpapiere und Steuern
Erträge aus Wertpapieren unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird.
Kernpunkte
- —Erfasst werden sowohl laufende Erträge (Dividenden, Zinsen) als auch realisierte Kursgewinne beim Verkauf.
- —Der Sparer-Pauschbetrag stellt einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge zur Verfügung, bis zu dem keine Steuer anfällt.
- —Ohne gültigen Freistellungsauftrag behält die depotführende Stelle die Steuer automatisch ein.
- —Verluste aus Wertpapiergeschäften können unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen verrechnet werden.
- —Die genaue steuerliche Behandlung kann sich je nach Wertpapierart (Aktien, Fonds, Derivate) im Detail unterscheiden.
Sparer-Pauschbetrag
Ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge in Deutschland steuerfrei bleiben.