Praxistipps für den Wertpapierhandel
Steuern (III) Steuern im Ausland
Bei Wertpapieren ausländischer Emittenten oder Handelsplätze können zusätzliche steuerliche Besonderheiten zu beachten sein.
Kernpunkte
- —Auf ausländische Dividenden wird häufig zunächst eine Quellensteuer im Herkunftsland einbehalten.
- —Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und vielen Ländern regeln, wie eine doppelte Besteuerung vermieden oder reduziert wird.
- —Ein Teil der einbehaltenen ausländischen Quellensteuer kann häufig auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden.
- —Die genaue Rückerstattung bzw. Anrechnung unterscheidet sich je nach Land und muss teils gesondert beantragt werden.
- —Bei Investitionen in ausländische Wertpapiere lohnt sich ein Blick auf die steuerlichen Besonderheiten des jeweiligen Landes, um Überraschungen zu vermeiden.
Doppelbesteuerungsabkommen
Ein zwischenstaatliches Abkommen, das regelt, wie eine doppelte Besteuerung derselben Erträge in zwei Ländern vermieden oder reduziert wird.